Libelle sind geschützt
In Deutschland sind alle Libellenarten per Gesetz ( § 44 BNatSchG )
" besonders geschützt ".
Einige Arten sind durch die Bundesartenschutzverordnung sogar " streng geschützt ".
Durch die FFH-Richtlinien der EU besteht ein weiterer Schutz für Libellenarten der Anhänge II und IV.
Somit ist jede Beeinträchtigung der Libellen und ihrer lebenden Larven zu vermeiden.
Bei einzelnen Libellenarten ist eine genaue Bestimmung im Flug nur sehr schwer möglich.
Für den Fang von Libellen ist allerdings immer eine schriftliche Genehmigung der zuständigen Höheren Naturschutzbehörde ( Bezirksregierung) nötig.
Dies gilt auch wenn man nach lebenden Larven im Gewässer keschert.
Anders ist es wenn man sich nach Exuvien ( leere Larvenhaut) in Ufernähe von Gewässern umschaut. Sie sind auch ein sicherer Beleg für die Fortpflanzung der Art im Gewässer.
Nach Bundesartenschutzverordnung
streng geschützt sind:
Aeshna subarctica / Hochmoor-Mosaikjungfer
Ceriagrion tenellum / Späte Adonislibelle
Coenagrion mercuriale / Helm-Azurjungfer
Coenagrion armatum / Hauben-Azurjungfer
Coenagrion ornatum / Vogel-Azurjungfer
Nehalennia speciosa / Zwerglibelle
Somatochlora alpestris /Alpen-Smaragdlibelle
Nach Anhang II und IV streng geschützt:
Aeshna viridis / Grüne -Mosaikjungfer
Gomphus flavipes / Asiatische Keiljungfer
Leucorrhinia albifrons / Östliche Moosjungfer
Leucorrhinia caudalis / Zierliche Moosjungfer
Leucorrhinia pectoralis/ Große Moosjungfer
Ophiogomphus cecilia / Grüne Flußjungfer
Sympecma paedisca / Sibirische Winterlibelle
Somit gibt es 3 verschiedene Möglichkeiten Libellen in der Natur zu erfassen.
So lassen sich oft Verwechslungen von ähnlichen Arten ausschließen.
Die beobachteten Libellen, Larven und Exuvien können dann über das Libellen Online Tool eingegeben werden.
So leistet man einen entscheidenen Beitrag für den Naturschutz.
Was man bei der Verwendung von verschiedenen Apps, für die persönliche Erfassung ( was habe ich unterwegs alles so gesehen)
bedenken sollte ist, das die Daten von den Naturschutzbehörden nicht genutzt werden können wenn Eingriffe in die Natur geplant sind.
So gehen oft wertvolle Daten für den Naturschutz verloren.