Libelle sind geschützt

In Deutschland sind alle Libellenarten per Gesetz (  § 44 BNatSchG )

" besonders geschützt ".

Einige Arten sind durch die Bundesartenschutzverordnung sogar " streng geschützt ".

Durch die FFH-Richtlinien der EU besteht ein weiterer Schutz für Libellenarten der Anhänge II und IV.

Somit ist jede Beeinträchtigung der Libellen und ihrer lebenden Larven zu vermeiden.

Bei einzelnen Libellenarten ist eine genaue Bestimmung im Flug nur sehr schwer möglich.

Für den Fang von Libellen ist allerdings immer eine schriftliche Genehmigung der zuständigen Höheren Naturschutzbehörde ( Bezirksregierung) nötig.

Dies gilt auch wenn man nach lebenden Larven im Gewässer keschert.

 

Anders ist es wenn man sich nach Exuvien ( leere Larvenhaut) in Ufernähe von Gewässern umschaut. Sie sind auch ein sicherer Beleg für die Fortpflanzung der Art im Gewässer.

 

Nach Bundesartenschutzverordnung

streng geschützt sind:

Aeshna subarctica / Hochmoor-Mosaikjungfer

Ceriagrion tenellum / Späte Adonislibelle

Coenagrion mercuriale / Helm-Azurjungfer

Coenagrion armatum / Hauben-Azurjungfer

Coenagrion ornatum / Vogel-Azurjungfer

Nehalennia speciosa / Zwerglibelle

Somatochlora alpestris /Alpen-Smaragdlibelle

 

Nach Anhang II und IV streng geschützt:

 

Aeshna viridis / Grüne -Mosaikjungfer

Gomphus flavipes / Asiatische Keiljungfer

Leucorrhinia albifrons / Östliche Moosjungfer

Leucorrhinia caudalis / Zierliche Moosjungfer

Leucorrhinia pectoralis/ Große Moosjungfer

Ophiogomphus cecilia / Grüne Flußjungfer

Sympecma paedisca / Sibirische Winterlibelle


Somit gibt es 3 verschiedene Möglichkeiten Libellen in der Natur zu erfassen.

Libellen

Larve

Exuvie ( Larvenhaut )


Beobachten - Erfassungsmethoden

  • zur Ermittlung des Artenspektrums an einem Stillgewässer sind in einem Jahr mindestens 5 Begehungen ( mit zeitlichem Abstand ) erforderlich.
  • Kontrollen zu Beginn der Flugzeit sind günstiger, da dann die Bodenständigkeit leichter festgestellt werden kann über Schlupfbeobachtungen oder Exuvien.
  • Tageszeit 9- 18 Uhr
  • gute Witterungsbedingungen ( sonnig, wenig Wind )
  • Temperatur  18-20 Grad  (möglichst nicht über 25 Grad )

Bei der Bestimmung von Libellen kann man sich orientieren an

  • der Verbreitung der Art ( Areal der Art )
  • Lebensraum ( Habitatbindung )
  • Jahreszeit ( Phänologie )

So lassen sich oft Verwechslungen von ähnlichen Arten ausschließen.

 

Libellen melden

Die beobachteten Libellen, Larven und Exuvien können dann über das Libellen Online Tool eingegeben werden.

So leistet man einen entscheidenen Beitrag für den Naturschutz.

 

Was man bei der Verwendung von verschiedenen Apps, für die persönliche Erfassung ( was habe ich unterwegs alles so gesehen)

bedenken sollte ist, das die Daten von den Naturschutzbehörden nicht genutzt werden können wenn Eingriffe in die Natur geplant sind.

So gehen oft wertvolle Daten für den Naturschutz verloren.

Literatur und Webseiten über Libellen